Happy Tree Friends – Reindeer Kringle

17 12 2008

Mal etwas weihnachtliches von den Happy Tree Friends



Verbot für alte Schnurlos-Telefone ab 1.1.2009

13 12 2008

Gespräche mit dem falschen schnurlosen Telefon zu führen, kann ab 1. Januar 2009 richtig teuer werden. Ab diesem Termin ist in Deutschland der Betrieb sämtlicher Funktelefone der Standards CT1+ sowie CT 2 verboten. Damit läuft die schon 1998 angekündigte befristete Zulassung von Telekommunikationsgeräten im Frequenzbereiche 885-887, 930-932 und 864-868 Megahertz aus. Diese Frequenzen werden teilweise ab 2009 als Erweiterungsband für die Handynetze von E-Plus und O2 genutzt. Telefone auf Basis des DECT-Standards (Digital Enhanced Cordless Telephone) arbeiten im Frequenzbereich von 1.880 bis 1.900 MHz und dürfen weiter genutzt werden.

Ab 2009 wird der ehemalige Frequenzbereich von CT1+ europaweit für die Nutzung durch den Mobilfunk freigemacht. Das bisherige CT2-Spektrum wird laut Bundesnetzagentur für künftige Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung gestellt.

Große Hersteller haben darauf bereits vor Jahren reagiert und die Produktion der analogen Geräte zugunsten des abhörsicheren DECT-Standards eingestellt. Aus Fernost seien in der Folgezeit jedoch noch viele Billigimporte nach Deutschland gelangt.

Um zu ermitteln, ob betreffende Telefone auch noch nach dem Jahreswechsel noch verwendet werden dürfen, empfiehlt sich ein Blick in die Bedienungsanleitung. Sollte die nicht mehr vorhanden sein, kann man auch die Typenbezeichnung des Telefons bei z.B. Google eingeben und so die nötigen Informationen bekommen. Letztlich ist auch am Herstellernamen und der Gerätebezeichung erkennbar, ob das Telefon CT1+ als Standard nutzt. Der Berufsverband Deutscher Baubiologen hat im Internet eine Liste zum Download bereitgestellt. Enthalten sind in der Liste etwa 300 unterschiedliche Modellbezeichnungen.

Ein Verbot  für alte CT1-Telefone gilt allerdings schon seit 1998. Diese Funktelefone sind zumeist sehr schwer und zudem unter anderem an Kennzeichnungen wie dem Posthorn oder Zulassungsnummern, die mit “U” und “V” enden, erkennbar.

Mit einem einfachen Test kann man auch ermitteln, ob das Telefon noch verwendet werden kann. Dafür muss man sich bei einem Testgespräch immer weiter von der Basisstation entfernen. Bei analogen Geräten reißt die Verbindung nicht schlagartig ab, wird jedoch durch ein zunehmendes Rauschen überlagert. Kommt es mit wachsender Entfernung zur Basisstation zu abrupten Aussetzern ohne vorherige Rauschzunahme, wie sie bei schlechten Handy-Verbindungen bekannt sind, dann handelt es sich um ein DECT-Telefon.

Auf Nutzer der bald verbotenen Telefone nach dem Standard CT1+ kommen hohe Kosten zu. Um diese Nutzer zu ermitteln, fahren Messwagen der Bundesnetzagentur durch Wohngegenden oder gehen Anzeigen nach. Der Aufwand zur Ermittlung der Störquelle kann zwischen 1000 und 2000 Euro betragen und wird dem Nutzer des Telefons von der Bundesnetzagentur in Rechnung gestellt. Zusätzlich könne auch noch ein Ordnungsgeld verhängt werden. Auf Milde dürften die Nutzer dabei nicht setzen können.